Bundes–Immissions–Schutz–Verordnung
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur BImSchV und den damit verbundenen Neuerungen und Änderungen.
Die 1. BImSchV verlangt für Feuerstätten, die nach dem 22.03.2010 errichtet wurden unter anderem entsprechende Emissionswerte:
- Stufe I für die Inbetriebnahme der Feuerstätte bis 31.12.2014*
- Stufe II für Inbetriebnahme ab dem 01.01.2015.
Was bedeutet das für mich und meine Feuerstätte?
Auf Verlangen des Schorsnteinfegermeisters müssen Sie für Ihre Feuerstätte einen Nachweis erbringen - welche Emmissionswerte zugrunde liegen. Sind keine Emissionswerte durch Typprüfungen (z.B.: Typenschild, Konformitätserklärung, Inbetriebnahmeprotokoll) nachweisbar, müssen Bestandsfeuerstätten, die vor dem 22.03.2010 in Betrieb genommen wurden folgende Grenzwerte einhalten:
- Grenzwert für CO: 4 g/Nm³
- Grenzwert für Staub: 0,15 g/Nm³
Bestimmte Ausnahmen sind z.B.: Private Kochherde, Backöfen, Grundöfen und Badeöfen, offene Kamine sowie vor 1950 errichtete Öfen (so genannte historische Öfen). Aus Klimaschutzgründen, sollten aber auch diese Anlagen regelmäßig geprüft und eventuell nachgebessert oder sogar ausgetauscht werden.
Zur Klärung dieser Emissionswerte empfehlen wir die Abstimmung mit dem zuständigen Schornsteinfegermeister. Im Zweifelsfall kann der Nachweis durch eine Emissionsmessung vor Ort bis zum 31.12.2013 erbracht werden.
Kann der Nachweis nicht erbracht werden, sind die Feuerstätten nach einer Übergangsfrist außer Betrieb zu setzen, auszutauschen oder mit geeigneten Maßnahmen zur Staubreduzierung nachzurüsten:
| Zeitpunkt der Typenprüfung laut Typenschild: Ausschlaggebend ist das Datum der Typenprüfung! | Zeitpunkt der Nachrüstung bzw. Außerbetriebnahme |
| errichtet vor dem 01.01.1975 oder Jahr nicht feststellbar | 31.12.2014 |
| errichtet vom 01.01.1975 bis zum 31.12.1984 | 31.12.2017 |
| errichtet vom 01.01.1985 bis zum 31.12.1994 | 31.12.2020 |
| errichtet vom 01.01.1995 bis zum 22.03.2010 | 31.12.2024 |
Zur Klärung der Übergangsfrist legen Sie bitte dem Schornsteinfegermeister die Ihnen verfügbaren Unterlagen zur Beurteilung (z.B.: Typenschild, Konformitätserklärung, Kaufvertrag, Rechnung, Aufbau- und Bedienungsanleitung, Inbetriebnahmeprotokoll) vor.
Sie finden die Datenblätter und Konformitätserklärungen für die Feuerstätten der Kago Wärmesysteme GmbH in unserem Download-Bereich. Sollten Sie des Weiteren Fragen zur BImSchV bzw. Ihrer Feuerstätte haben, richten Sie diese bitte an die Mailadresse Kundenservice
Hinweis zur neuen Bundes-Immissions-Schutz-Verordnung (1. BlmSchV) und Feuerstätten der Firma Kago Kamine Kachelofen GmbH & Deutsche Wärmesysteme KG:
Die 1. BImSchV ist am 22. März 2010 in Kraft getreten und regelt unter anderem die Emissionswerte von auf Holz basierenden Feuerstätten. Die Firma Kago Wärmesysteme GmbH wurde am 1. Juli 2010 unter der Firmierung Kago Wärmesysteme GmbH gegründet. Alle Feuerstätten, die seit diesem Zeitpunkt verkauft wurden, erfüllen die Vorgaben der 1. BImSchV vollständig. Produktdatenblätter und Emissionswerte können direkt bei Kago angefordert oder auf der Internetseite heruntergeladen werden.
Für Feuerstätten, die vor der Neugründung von der damaligen Firma Kago Kamine Kachelofen GmbH & Deutsche Wärmesysteme KG verkauft wurden, können leider keine Emissionswerte bzw. Produktdatenblätter zur Verfügung gestellt werden, da die Kago Wärmesysteme GmbH kein Rechtsnachfolger der alten Firma Kago Kamine Kachelofen GmbH & Deutsche Wärmesysteme KG ist. Wir bitten hier um Verständnis.
Sollten Sie Fragen zur 1. BImSchV haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung oder wenden Sie sich in diesen Fällen vertrauensvoll an Ihren zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister. Dieser kann die Emissionswerte im Rahmen einer Messung vor Ort ermitteln.

